Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die öffentliche Website von LogCon und für die Web-Anwendung LogCon: die Disposition im angemeldeten Bereich, das Kundenportal, das Frachtführer-Portal und die Fahrer-Ansicht, im Browser und als installierte Web-App.
Nicht umfasst sind Inhalte, die nicht von uns stammen, etwa von Kunden hochgeladene Dokumente, eingegangene E-Mails mit ihren Anhängen und Kartenmaterial von Drittanbietern.
Stand der Vereinbarkeit
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Website und Anwendung sind mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar: Bisher ist nur ein Teil der Seiten geprüft, und es bestehen die unten genannten Einschränkungen.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung, nicht auf einer Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Wir veröffentlichen sie unabhängig davon, ob für LogCon als Software für Unternehmen eine gesetzliche Pflicht dazu besteht.
Was geprüft wird
Diese Prüfungen laufen automatisiert in der Entwicklung:
- Farbkontraste: Ein Test rechnet aus den Farbwerten der Oberfläche nach, dass die festgelegten Paare aus Text- und Flächenfarbe in heller und dunkler Darstellung die Kontrastwerte der WCAG 2.2 AA erreichen.
- Übersicht der Anwendung: Die Startseite nach der Anmeldung wird mit Navigation, oberer Leiste und geöffnetem Assistenten mit dem Prüfwerkzeug axe-core gegen die Regeln zu WCAG 2.2 A und AA geprüft, in heller und dunkler Darstellung. Schwere und kritische Befunde gelten als Fehler.
- Tastatur: Tests prüfen im Rahmen der Anwendung, dass der Link „Zum Inhalt springen“ der erste Halt ist, dass die Suche samt Löschen-Knopf per Tastatur bedienbar ist und dass der Assistent mit der Escape-Taste schließt und der Fokus zum auslösenden Schalter zurückkehrt.
Automatisierte Prüfungen finden nur einen Teil möglicher Barrieren. Eine Prüfung mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln durch Menschen ist nicht Teil dieser Bewertung.
Umgesetzte Maßnahmen
Diese Maßnahmen sind in der Oberfläche angelegt, aber nicht auf jeder Seite einzeln nachgeprüft:
- Link „Zum Inhalt springen“ auf der Website und in der Disposition
- Sichtbarer Fokus bei der Bedienung mit der Tastatur
- Helle und dunkle Darstellung
- Weniger Bewegung, wenn Ihr System „Bewegung reduzieren“ meldet
- Sprachangabe je Seite; die Oberfläche gibt es in 18 Sprachen
Bekannte Einschränkungen
- Automatisch geprüft ist bisher nur die Übersicht der Anwendung. Alle anderen Seiten sind nicht systematisch geprüft, darunter Auftragserfassung, Posteingang, Abrechnung, Kundenportal, Frachtführer-Portal, Fahrer-Ansicht und die öffentliche Website.
- Karten mit Fahrzeugpositionen und Touren sind für Screenreader nicht erschließbar und nicht geprüft.
- Die Disposition per Ziehen und Ablegen lässt sich nur mit Maus oder Touch bedienen, nicht mit der Tastatur.
- Diagramme haben keine vollständige Textalternative.
- Von der Anwendung erzeugte PDF-Dokumente, etwa Frachtbriefe, Rechnungen und Transportaufträge, enthalten keine Struktur-Tags und sind für Screenreader nur eingeschränkt lesbar.
- Die Unterschrift auf dem Bildschirm erfordert Zeichnen mit Finger, Stift oder Maus.
- Kundenportal, Frachtführer-Portal und Fahrer-Ansicht haben noch keinen Link „Zum Inhalt springen“.
- Diese Erklärung liegt auf Deutsch und Englisch vor; in den übrigen Sprachen der Oberfläche erscheint sie auf Englisch.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie an info@logconeast.com oder nutzen Sie das Kontaktformular. Nennen Sie bitte die betroffene Seite oder Funktion und, wenn möglich, Browser und Hilfsmittel. Wir antworten so schnell wie möglich.
Anbieter: Logcon East GmbH, Eßlinger Hauptstraße 188B/Haus 4, 1220 Wien, Österreich
Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Stelle wenden, die in Ihrem Land die Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/882) durchsetzt. In Österreich ist das nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) das Sozialministeriumservice. Das gilt, soweit diese Vorschriften auf das jeweilige Angebot anwendbar sind.
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am (Angabe folgt) erstellt oder zuletzt überprüft.
Wir ergänzen sie, sobald weitere Seiten geprüft oder Einschränkungen behoben sind.